Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtverwaltung Bensheim arbeitet daran, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://brennholz-bensheim.de/ veröffentlichte Webseite der Stadtverwaltung Bensheim, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.
Wir sind bemüht, unsere Website in Einklang mit § 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der Fassung vom 21. Mai 2019 barrierefrei zugänglich zu machen. Wir möchten zudem unsere Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) vereinbar zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite der Stadtverwaltung Bensheim ist noch nicht vollständig mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Die Barrierefreiheit der Seite wird regelmäßig überprüft. Aufgrund der Prüfungsergebnisse streben wir an, die Barrierefreiheit in technischer und redaktioneller Hinsicht kontinuierlich zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
- Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
- Es gibt keine direkte Möglichkeit auf der Webseite die Texte vorlesen zu lassen
- Auf manchen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
- Durch die grosse Anzahl der Produkte (Losnummern) in der Tabelle, können Screenreader mühe haben, die einzelnen Produkte im Shop korrekt wieder zu geben, damit die Losnummern in den Warenkorb gelegt werden können.
- Die PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
- An mehreren Stellen werden Grafiken mit Schrift verwendet. Nicht immer ist der enthaltene Text über den Alternativtext wahrnehmbar. In einigen Fällen enthält der dazugehörige Fließtext die Informationen als Textalternative. In einigen Fällen ist der Text nur dekorativ.
Wir versuchen so schnell wie möglich, diese Bereiche zur Verfügung zu stellen.
Letzte Aktualisierung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde zuletzt am 09.11.2024 aktualisiert. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Wenn Sie nicht barrierefreie Inhalte vorfinden und diese Informationen in barrierefreier Form benötigen, so nehmen Sie bitte per E-Mail oder per Telefon Kontakt mit uns auf und teilen Sie uns die Unzugänglichkeit mit. Wir werden Ihnen das Dokument oder die Funktion nach Möglichkeit in zugänglicher Form übermitteln.
E-Mail: liegenschaft@bensheim.de
Telefon: 06251 / 14 214